Garantie

Befestigte Füllungen:
- • Dental Implantate Alpha- Bio (nur das Produkt): 5 Jahre
- • Dental Implantate Branemark (nur das Produkt): 10 Jahre
- • Kronen/Brücken (Provisorium nicht inklusive): 3 Jahre
- • Das Inlay und das Onlay (Provisorium nicht inklusive): 2 Jahre
- • Zahn - Furniere: 2 Jahre
- • Gemischte Zahnfüllung: 2 Jahre
Abnehmbare Füllungen:
- • Rahmenzahnersatz (das Chrome): 2 Jahre
- • Teilzahnersatz: 2 Jahre
- • Totalprothese: 1 Jahr
Die Dental Klinik ist nicht verpflichtet zu der unvorhergesehenen Wurzelbehandlung während der Zahn zu den Kronen und Brücken vorbereitet wird. Es kann vorkommen, dass beim Knirschen (was man natürlich auch vorher annehmen sollte) im kleinen Masse ein Schmerz auch spürbar ist. Es kann passieren, dass nach der Behandlung der Zahn eine Wurzelbehandlung brauchen wird.
Verlängerung der Garantie
Sollten wir in irgendwelcher Behandlung fehlschlagen, dann garantieren wir Ihnen, dass alle bestehenden Kosten (z.B. Behandlungskosten, Reisekosten - zugesagte Datum und Fluglinie) von DK betragen werden. Im Falle den kleinen Korrekturen, können Sie Ihren lokalen Zahnarzt besuchen und nach der Behandlung die Rechnung dafür an die Dental Klinik abschicken. Unsere Klinik ordnet 50 Euro für Zahnbehandlungen wie neue Zementierung den Kronen, voll- oder Teilanstellung von den Zahnersatzen zu.
Ausgrenzung von der Garantie
- 1. Nach - Behandlungen, z.B. Nahtabnahme
- 2. Zeitweilige: Kronen, Brücken, sofort Zahnersatz, zeitweilige Zahnfüllung
- 3. Zahnbehandlungen, die nach dem Wünsch des Patienten ausgeführt werden, obwohl der Patient informiert war, dass die Garantie dieser Behandlung nicht enthält.
Wann kann die Garantie reduziert oder annulliert werden?
Die Garantie wird nicht völlig in den folgenden Fällen vorhanden:
- • Wenn die Mundhygiene nicht beachtet ist
- • Wenn die Hinweise des Zahnarztes nicht befolgen sind
- • Wenn die Teilen, wie partielle oder volle Zahnersatze nicht richtig gepflegt werden
- • Wenn der Patient die Nachuntersuchungen missachtet
- • Wenn sich die Zahnfleischgewebe und/oder Zahnknochen naturgemäß senken
- • Zufällige Beschädigungen, z.B. wenn Ihnen die Zahnersatze runterfallen
- • Wenn der Patient während einer kurzen Zeit dauerhaft ab- oder zunehmen wird
- • Wenn der Patient an die Krankheit leidet, die negative Wirkungen auf den Zahnzustand nachweist (z.B. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Umstände nach den Röntgenaufnahmen und nach der Chemotherapie)








